LEISTUNGEN UND BEFUNDE

Heilmittel-Richtlinie

Die Heilmittelrichtlinie (HMR) dient der Sicherung einer nach den Regeln der ärztlichen Kunst und unter Berücksichtigung des allgemeinen anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Versorgung der Versicherten mit Heilmitteln. Der Heilmittelkatalog ordnet die Diagnosen den Diagnosegruppen zu und diesen dann jeweils die ergotherapeutischen Maßnahmen, die verordnet werden können. Auch legt der Heilmittelkatalog die Gesamtverordnungsmenge im Regelfall und die Höchstverordnungsmenge je Verordnung fest.

Verordnungsfall

In der HMR ist für jede Diagnosegruppe ein Regelfall definiert. Dieser geht von der Vorstellung aus, dass mit dem der Indikation zugeordneten Heilmittel und den entsprechenden Verordnungsmengen idealerweise das Ziel erreicht werden kann.

Erstverordnung/ Folgeverordnung

Nach einer Erstverordnung können je nach Diagnose in der Regel mehrere Folgeverordnungen mit bis zu zehn Behandlungen ausgestellt werden.

Gesamtverordnungsmengen

Je Diagnose gibt es Behandlungsobergrenzen bei der Anzahl der Behandlungen, so genannte Gesamtverordnungsmengen im Regelfall. Nach einem Behandlungsfreien Intervall von zwölf Wochen und bei einer neuen Erkrankung liegt ein neuer Regelfall vor.

Behandlung langfristiger Heilbedarf

Nach Überschreiten der in der Richtlinie geregelten Gesamtverordnungsmengen ist eine Fortsetzung der Ergotherapie möglich,wenndies medizinisch angezeigt ist. Verordnungen außerhalb des Regelfalles müssen vom verordneten Arzt auf der Verordnung kurz  begründet und der Krankenkasse zur Genehmigung vorgelegt werden. Bis zur Entscheidung kann ohne Unterbrechung weiterbehandelt werden. Viele Krankenkassen haben auf das Genehmigungsverfahren verzichtet. Menschen mit schweren chronischen Erkrankungen können zudem eine längerfristige Genehmigung ihrer Verordnungen außerhalb des Regelfalls bei ihrer Krankenkasse beantragen.

Notwendige Angaben auf der Verordnung

Neben der medizinischen Diagnose führt der Arzt aus der Verordnung die Leitsymptomatik an- diese beschreibt die individuelle Beeinträchtigung der Aktivitäten (Fähigkeitsstörungen). Daneben muss auch die passende Diagnosegruppe eingetragen werden (dreistelliger Indikationsschlüssel). Der Arzt gibt auch an, welche ergotherapeutische Maßnahme verordnet  und wie oft die Behandlung (pro Woche) erfolgen soll; auch legt er die Anzahl der Behandlungseinheiten fest.

Hausbesuche, Gruppentherapie ,Bericht

Wenn es notwendig ist, verordnet der Arzt die ergotherapeutische Behandlung als Hausbesuch. Dieser kann im häuslichen Umfeld, aber auch in einer sozialen Einrichtung stattfinden. Weiterhin kann Gruppentherapie verordnet werden, wenn eine Einzelbehandlung nicht notwendig oder angezeigt ist. Mit einem Kreuz bei „Bericht ja“ fordert der Arzt einen kurzen Therapieberichtan, der nach Ablauf der Verordnung erstellt wird. Alle diese Angaben sind notwendig, damit die Ergotherapie ordnungsgemäß erbracht und abgerechnet werden darf.

Frühförderung und (heil-/sonder) pädagogische Maßnahmen

Wenn ein Kind innerhalb der Frühförderung bereits Ergotherapie erhält, kann diese nicht zusätzlich ambulant verordnet und erbracht werden. Ansonsten wird der Anspruch auf eine Heilmittelversorgung durch den Anspruch auf Frühförderung nicht eingeschränkt. Kinder, die einer (heil-/sonder-) pädagogischen Förderung bedürfen, können auch zusätzlich Ergotherapie erhalten, wenn der Arzt dies für erforderlich hält.

Leistungen der Ergotherapie

Die Notwendigkeit (Indikation) der Ergotherapie ergibt sich nicht nur aus einer Diagnose allein, sondern immer nur in Verbindung mit der sogenannten Leitsymptomatik, also einer entsprechenden Beeinträchtigung der Aktivitäten (Fähigkeitsstörungen). Dies kann z.B. bei Kindern eine Entwicklungsstörung mit Einschränkung der Selbstversorgung und Alltagsbewältigung sein, bei Erwachsenen z.B. ein Schlaganfall mit Einschränkung in der Beweglichkeit, Geschicklichkeit.

Motorisch- funktionelle Behandlung

  • und gestalterische Behandlungstechniken
  • Maßnahmen zur taktilen Desensibilisierung und Sensibilisierung
  • Handtherapie
  • Einhändertraining
  • Selbsthilfetraining
  • Training der Alltagskompetenzen unter der Berücksichtigung des Einsatzes von temporären Schienen und der zur Verfügung stehenden Hilfsmittel ( wie z.B. Prothesen )
  • Versorgung und Training mit Alltagshilfen
  • Training mit technischen Hilfen, auch am PC
  • Gelenkschutzmaßnahmen
  • Belastungstraining
  • Beratung zur Integration in das Häusliche und soziale Umfeld

Sensomotorisch/perzeptive Behandlung

  • Wahrnehmungsfördernde Behandlungsmethoden
  • Stimulation, Stabilisierung und Differenzierung der basalen, sensomotorischen Fähigkeiten
  • Sensorische Integrationstherapie
  • Funktionelle, handwerkliche, spielerisch gestalterische Behandlungstechniken
  • Behandlung auf neurophysiologischer Grundlage
  • Graphomotorisches Training
  • Mund- und Esstherapie
  • Selbsthilfetraining
  • Training der Alltagskompetenzen unter Berücksichtigung des Einsatzes von temporären Schienen und der zur Verfügung stehenden Hilfsmittel (wie z.b. Schienen )
  • Versorgung und Training mit Alltagshilfen
  • Training mit technischen Hilfsmitteln, auch am PC
  • Vorschulisches7vorberufliches Training und Belastungserprobung
  • Beratung zur Integration in das häusliche und soziale Umfeld

Ergotherapeutisches Hirnleistungstraining/ Neuropsychologisch orientierte Behandlung

  • Hirnleistungstraining mit starken Realitäts- und Biografiebezug
  • Hirnleistungstraining mit speziellen und individuell adaptierten Programmen
  • Hirnleistungstraining mit spezieller Therapiesoftware
  • Neuropsychologisch orientiertes Hirnleistungstraining
  • Handlungsorientiertes Training der kommunikativen Fähigkeiten, auch am PC
  • Training zur Verbesserung des Lernverhaltens und der Grundarbeitsfähigkeiten
  • Vorschulisches/vorberufliches Training und Belastungserprobung

Psychisch- funktionelle Behandlung

  • Handwerkliche, gestalterische und spielerische Methoden
  • Methoden zur Verbesserung der sozialen Wahrnehmung, des kommunikativen und interaktiven Verhaltens
  • Methoden zur Verbesserung der Körper- und Selbstwahrnehmung und der Wahrnehmungsverarbeitung
  • Projektarbeiten
  • Training der Selbsthilfefähigkeiten, auch Aktivitäten des täglichen Lebens
  • Realitätsorientierungstraining
  • Methoden zur Entwicklung von Selbstsicherheit und Bewältigungsstrategien
  • Training des sozialen Verhaltens
  • Kognitive Trainingsprogramme
  • Vorschulisches/vorberufliches Training und Belastungserprobung

Belastungserprobung

Bei Störungen der Ausdauer und Grundarbeitsfähigkeit.

Schienenversorgung

Individuelle Herstellung und Anpassung von temporären ergotherapeutischen Schienen zur Ergänzung der ergotherapeutischen Behandlung.

Thermische Anwendung

Als Ergänzung zu einer motorisch- funktionellen oder sensomotorisch/ perzeptiven Behandlung.

Beratung zur Integration in das häusliche und soziale Umfeld

Bei Problemen der Selbstversorgung und Alltagsbewältigung, die zu Schwierigkeiten im häuslichen und sozialen Umfeld führen.

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